Tipps & Tools


Auf dieser Seite finden Sie die folgenden Inhalte:

Apps und Zugangsdaten, Interessante Links im Internet (z.B. Fragebögen, Checklisten, Behörden, Ämter, Gerichte), Mandanten-Monatsinfo, Infothek etc.





Apps zur Verwendung von Datev Unternehmen Online und Datev Meine Steuern 

 

Datev Smart-Login Bot:                               https://www.datev-bot.de/kbot-widget/bots/datev/vjrpA7E2TMutrQggO-DOcDC33Uu4BcezcncRaNLrNw0=/bot.html


Datev Smart-Login für Android:                 https://play.google.com/store/apps/details?id=de.datev.smartlogin&hl=de&gl=US

Datev Smart-Login für IOS:                         https://apps.apple.com/de/app/datev-smartlogin/id943870921


Datev Upload Mobil für Android:                https://play.google.com/store/apps/details?id=de.datev.belegtransfer&hl=de&gl=US

Datev Upload Mobil für IOS:                        https://apps.apple.com/de/app/datev-upload-mobil/id1079321342


Datev Meine Steuern:                                   https://apps.datev.de/mytax



HomeOffice / Zugänge DATEV 


DATEVasp - HomeOffice - Zugangspaket

Programme für Unternehmen-Online

Nachfolger des Sanmoduls (aus dem Haus KuhnIT)

Belege schnell ins Rechenzentrum scannen (aus dem Haus KuhnIT)

Belege digital prüfen im HomeOffice per flowwer (aus dem Haus KuhnIT)


Neue Klick-Tutorials als Unterstützung für Ihre Fragen zu DATEVasp

Zur schnellen und   zielgerichteten Abhilfe bei Problemen haben wir neue Hilfe-Dokumente inkl. entsprechenden Klick-Tutorials für Sie bereitgestellt:

- Meine SmartCard wird in DATEVasp plötzlich nur noch rot angezeigt, Dok.-Nr. 1023565

- Meine DATEVasp-Sitzung kann nur noch auf einem Monitor angezeigt werden, Dok.-Nr. 1023566

- Die DATEVasp Sitzung sieht anders aus oder wird nur noch als Fenster im Browser angezeigt, Dok.-Nr. 1023567

- DATEVasp: Lokale Drucker werden nicht in DATEVasp übertragen oder sind nicht verfügbar, Dok.-Nr. 1023568


Umsatzsteuer





Interessante Links im Internet

Wir haben zu verschiedenen Themen eine Reihe von interessanten und nützlichen Links im Internet für Sie zusammengestellt, wo Sie weiterführende wichtige Informationen finden. Für den Inhalt der Links übernehmen wir keine Haftung.


Fragebögen / Checklisten

Personalfragebögen


Mindestlohn Arbeitszeitdokumentation


Minijobber - Rentenversicherungsbefreiung


Kurzarbeitergeld 

Rentenversicherung - Infos für Arbeitgeber

https://www.minijob-zentrale.de/SharedDocs/Downloads/DE/Formulare/gewerblich/02_Befreiungsantrag_RV_Pflicht.html?nn=702008
https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/kurzarbeitergeldformen/kurzarbeitergeld-anzeige-antrag-berechnung
https://www.informationsportal.de/


 


Behörden / Ämter / Gerichte 

Industrie- und Handelskammer Koblenz

 

Industrie- und Handelskammer Limburg

 

Handwerkskammer Koblenz

 

Handwerkskammer Wiesbaden

 



Mandanten-Monatsinfo

zum Archiv
Hier finden Sie den Standard-Mandantenbrief in einem modernen Zeitschriften-Layout. Aktuelle Informationen über wichtige Änderungen in Steuerrecht und Gesetzgebung.

Adobe Reader
Die folgenden Informationen stehen Ihnen im PDF-Format zur Verfügung. Zum Anzeigen und Drucken benötigen Sie den Adobe Reader, den Sie hier kostenlos downloaden können.


Aktuelle Mandanten-Monatsinfo Dokumente

2026_Juni_MMI.pdf (Juni 2026)
2026_Juni_MMI.pdf (Juni 2026)





Infothek

Zurück zur Übersicht
Steuern / Einkommensteuer 
Mittwoch, 03.06.2026

Verzicht des Gläubigers auf Anmeldung seiner Forderung zur Insolvenztabelle löst kein Passivierungsverbot für den Schuldner aus

Ein Verzicht des Gläubigers auf die Anmeldung seiner Forderung zur Insolvenztabelle löst weder handels- noch steuerbilanziell ein Passivierungsverbot für den Schuldner aus. Das entschied der Bundesfinanzhof (BFH-Az. IX R 34/24).

Eine GmbH erhält ein Darlehen von einem verbundenen Unternehmen, für das eine andere Gesellschaft aus dem Gesellschafterkreis eine Bürgschaft übernimmt. Die GmbH muss im Jahr 2009 Insolvenz anmelden und in dem Insolvenzverfahren einigen sich der Insolvenzverwalter und die Darlehensgläubigerin darauf, dass die Anmeldung zur Insolvenztabelle zurückgenommen wird und die Gläubigerin ihre Forderung im Insolvenzverfahren nicht mehr geltend macht. In der Bilanz für das Jahr 2014 wird die Verbindlichkeit vom Insolvenzverwalter ausgebucht und in den entsprechenden Steuerklärungen für die Körperschaftsteuer und die Gewerbesteuer als steuerfreie Einnahmen behandelt. Das Finanzamt erstellt aber Steuerbescheide, in denen der Ertrag als steuerpflichtig ausgewiesen wird. In dem folgenden Finanzgerichtsverfahren sieht das Gericht in der Vereinbarung zwischen dem Insolvenzverwalter und der Darlehensgläubigerin keinen Verzicht auf das Darlehen. Es vertritt vielmehr die Auffassung, dass die Gläubigerin nur im Insolvenzverfahren ihre Forderung nicht mehr geltend machen wird, nicht jedoch außerhalb dieses Verfahrens, wenn die Schuldnerin später wieder Vermögen erwirbt. Der vom Finanzamt dagegen angerufene BFH folgt der Finanzgerichtsauffassung.

Nach Ansicht des BFH lag hier im Bilanzstichtag noch eine Verbindlichkeit (§ 247 Abs. 1 HGB) vor, weil es sich um Schulden handelte, zu deren Leistung sich die GmbH verpflichtet hatte. Eine Belastung bestehe nur dann nicht (mehr), wenn mit der Geltendmachung der Forderung „mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit“ nicht mehr zu rechnen sei. Hier bestand die Verbindlichkeit aber weiter, ihre Geltendmachung war nur im Insolvenzverfahren ausgeschlossen worden. Der BFH sah darin ein Stillhalteabkommen, keinen Verzicht. Die Tilgung der Verbindlichkeit aus insolvenzfreiem Vermögen war der Schuldnerin jederzeit möglich. Die vom Finanzamt angeführte Regelung in § 5 Abs. 2a EStG betreffe nur die Ausbuchung von Verbindlichkeiten, die aus künftigen Einnahmen oder Gewinnen getilgt werden sollen, damit sei aber kein insolvenzfreies Vermögen, z. B. die Kapitaleinlage eines Gesellschafters, gemeint. Im Übrigen hätte die GmbH auch jederzeit von der Bürgin in Anspruch genommen werden können, wenn die Gläubigerin von dieser zuvor die Darlehensrückzahlung verlangt hätte.

Zurück zur Übersicht

Die Fachnachrichten in der Infothek werden Ihnen von der Redaktion Steuern & Recht der DATEV eG zur Verfügung gestellt.


Fragen und Antworten zur Einführung der obligatorischen (verpflichtenden) E-Rechnung zum 1. Januar 2025: 

https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/e-rechnung.html

 
 
E-Mail
Anruf
Karte